Ausbildung
Klasse B:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und max. 9 eingetragenen Sitzplätzen.
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre durch begleitetes Fahren.
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einen Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre durch begleitetes Fahren
Klasse A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW
Mindestalter 18 Jahre
Klasse A:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von über 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Mindestalter 24 Jahre oder zweijähriger Vorbesitz Klasse A2
Klasse AM:
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von max. 50 ccm oder 4 kW Leistung mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
Mindestalter 16 Jahre bzw 15 Jahre
Klasse L:
lof Zugmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger bei Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
Mindestalter 16 Jahre
Seminar ASF:
Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit
Seminar FES:
Aufbauseminar für auffällig gewordene Kraftfahrer im Rahmen des Punktesystems