Ausbildung


Klasse B:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und max. 9 eingetragenen Sitzplätzen.

Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre durch begleitetes Fahren.

 

Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einen Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre durch begleitetes Fahren

 

Klasse A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW

Mindestalter 16 Jahre

 

Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW

Mindestalter 18 Jahre

 

Klasse A:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von über 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Mindestalter 24 Jahre oder zweijähriger Vorbesitz Klasse A2

 

Klasse AM:
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von max. 50 ccm oder 4 kW Leistung mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h

Mindestalter 16 Jahre bzw 15 Jahre

 

Klasse L:
lof Zugmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger bei Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.

Mindestalter 16 Jahre

 

Seminar ASF:
Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit

 

Seminar FES:
Aufbauseminar für auffällig gewordene Kraftfahrer im Rahmen des Punktesystems


 

 
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